Schottische Adelstitel
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Schottischer Laird of Glencairn
79,98 € (Inkl. Ust.)Wenn Sie einen schottischen Adelstitel kaufen, dann haben Sie neben dem Streben nach Höherem vor allem Sinn für die wilde und ursprüngliche Landschaft, die wechselvolle Geschichte und die Geschichten von raubeinigen tapferen Männern und ihren nicht weniger toughen Frauen in einem harten und doch wunderschönen Land am nördlichen Ende Europas Erfahren Sie mehr -
Schottischer Laird of John O´Groates
89,98 € (Inkl. Ust.)Wer es wirklich wild und sagenumwoben mag, der sollte sich am ehesten den Adelstitel Laird of John O’Groates kaufen. Denn dieser Titel erfüllt beide Anforderungen. Der Ort gleichen Namens liegt im äußersten Nordosten Schottlands und ein Laird of John O’Groates ist demnach ein gestandener Highlander, seine Lady eine aufrechte Highlanderin, die mit Stolz und Würde durch die karge Heidelandschaft streifen. Wenn Sie diesen Adelstitel kaufen, dann vertreten Sie einen standhaften Clan, aber auch einen listigen, wie die folgende Geschichte zeigt Erfahren Sie mehr -
Geschenkeset Konfiguration
0,00 € (Inkl. Ust.)Passend zu allen Adelstiteln haben Sie mit diesem Artikel die Möglichkeit, sich Ihre ganz persönliche Konfiguration zusammen zu stellen. Bitte entscheiden Sie sich zunächst für einen der angebotenen Adelstitel aus unseren diversen Kategorien. Danach können Sie hier die passenden Zusatzartikel erwerben.
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Im Gegensatz zu deutschen und englischen Gepflogenheiten, sind schottische Edeltitel nicht fest an Personen bzw. deren Nachkommen gebunden, sondern an den Besitz eines Stück Landes in Schottland. Wer also ein Grundstück in Schottland erwirbt, kann damit auch einen Adelstitel kaufen. Die schottische Bezeichnung „Laird“, die Sie dann tragen, entspricht dem englischen Wort „Lord“.
Allerdings ist der Lairdtitel dem englischen Lord nicht gleichzusetzen. Das englische „Lord“ ist die Anrede für die Vertreter der höheren englischen Adelsstände. Ein schottischer Laird ist ein Landbesitzer oder Gutsherr, aber kein Adliger im eigentlichen Sinne. Da in früheren Zeiten Landbesitz nicht selbstverständlich war, verband man mit diesem Umstand auch eine gewisse Ehrerbietung. Die deutsche Anrede „Herr“ ist ähnlich entstanden, sie stand bis weit in die Neuzeit hinein nur Grundbesitzern zu.
Wenn Sie ein schottischer Laird werden möchten, dann brauchen Sie sich nur ein Grundstück zuzulegen, an das dieser Titel gebunden ist. Ob Sie von standesgemäßer Geburt sind, ist vollkommen uninteressant. Nun ist es auch in Schottland nicht so ohne weiteres möglich, an Grundbesitz zu gelangen. Neben dem nötigen Kleingeld wäre da eine Fülle an Formalitäten zu erledigen, was sicher nicht jedermanns Sache ist.
Wenn Sie also einfach nur aus Spaß und um damit zu spielen einen Adelstitel kaufen möchten, dann wählen Sie einen einfacheren Weg. Denn uns stehen Grundstücke in Schottland zur Verfügung, mit denen ein Laird-Titel verbunden ist. An diesen Grundstücken können Sie Mitbesitzer werden. Denn nirgends steht geschrieben, wie groß der Landbesitz sein muss, der jemanden zum Laird macht. Also erwerben Sie eine Parzelle von einem Squarefoot Größe (das entspricht etwa 30 x 30 cm) und werden damit zum Laird bzw. zur Lady.
Sie dürfen diesen Titel als Namenszusatz wie einen Künstlernamen führen, ihn auf ihre Visitenkarten und in ihren Briefkopf schreiben. Adelsprivilegien sind damit allerdings nicht verbunden. Da in Deutschland der Adelsstand komplett abgeschafft wurde und jeder Adelstitel nur noch Bestandteil des Familiennamens ist, geht es aber den Abkömmlingen alter Adelsfamilien auch nicht anders. Der einzige Unterschied besteht darin, dass das adlige „von“ in Deutschland als Familienname weitervererbt werden darf. England ist eine der wenigen Nationen, die überhaupt noch Adelstitel vergeben. Hier kann man sich auch durch herausragende Leistungen zumindest in den niederen Adelsstand „hocharbeiten“, was andernorts nicht möglich ist.
Ein schottischer Adelstitel „Laird“ ist also ein Titel, den Sie sich vornehmlich zum Spaß und für das herrschaftliche Spiel in der Öffentlichkeit zulegen


